Die Landessynode und die Erste Kirchenleitung der Nordkirche haben beschlossen, dass Lehrer*innen, die an Schulen auf dem Boden der Nordkirche das Fach evangelische Religion bzw. "Religionsunterricht für alle in evangelischer Verantwortung" erteilen, in Zukunft in allen Bundesländern der Nordkirche dazu durch die Erteilung einer Vokation durch die Landeskirche beauftragt werden. Für die Schulaufsicht ist die Vorlage einer Vokation die vereinbarte Voraussetzung dafür, eine Lehrkraft mit der Erteilung des Faches betrauen zu können.
Wenn Sie mehr zu den rechtlichen Regelungen wissen möchten, finde Sie alle Infos zu Voraussetzungen, Anträgen und Übergangsfristen in der Juni-Ausgabe 2018 des Kirchlichen Amtsblatts der Nordkirche. Dies können Sie hier herunterladen.
Den Antrag auf Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung (Vokation) für das Fach evangelische Religion finden Sie hier.
Den Antrag gem. § 4 Vokation (fachfremd Unterrichtende) finden Sie hier.
Wenn Sie Rückfragen zur Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Vokation haben, können Sie sich wenden an:
Landeskirchenamt der Nordkirche
Tanja Bothmann
Dänische Straße 21-35
24103 Kiel
+49 431 / 9797 -788
+49 431 / 9797 -602
tanja.bothmann@lka.nordkirche.de