Vokation | Unterrichtserlaubnis

Sie haben es geschafft! Staatsexamen oder Master - herzlichen Glückwunsch!

Jetzt kann es endlich mit dem Vorbereitungsdienst, dem Referendariat weitergehen. Damit die Schulaufsicht Sie mit der Erteilung des Faches "Evangelische Religion" oder "Religion für alle in evangelischer Verantwortung" betrauen kann, ist die vereinbarte Voraussetzung, dass Sie in der Bewerbung der zuständigen Behörde eine Vokation durch die Landeskirche vorlegen.
Den entsprechenden Antrag auf Erteilung der Vokation und eine Positionsbestimmung zu den Grundsätzen des Religionsunterrichtes in der Nordkirche gibt es hier per Download.
Die rechtlichen Regelungen dazu sind 2018 erneuert worden und finden sich zum Nachlesen hinter diesem Link im Kirchlichen Amtsblatt der Nordkirche.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Vokation / kirchlichen Unterrichtserlaubnis haben: im Landeskirchenamt der Nordkirche in Kiel gibt Ihnen Frau Tanja Bothmann gern Auskunft zu Detailfragen.
Hier finden Sie dazu weitere Informationen.